Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

- extern und digital -

Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten, sobald diese insgesamt 6 Wochen am Stück oder verteilt auf die letzten 12 Monate krank gewesen sind (§ 167, Abs. 2 SGB IX). Mit diesem Angebot, das für Beschäftigte freiwillig ist, können Maßnahmen erarbeitet werden, welche die Arbeitsfähigkeit fördern und den Erhalt des Arbeitsplatzes zum Ziel haben.

Ihre Vorteile einer digitalen, externen BEM-Beratung:

  • Interne Ressourcen werden geschont
  • Das eigene Personal muss nicht geschult werden
  • Breitgefächerte Expertise unseres Fachteams
Psychologische Beratung vor Ort

Die Bereitschaft mit außenstehenden Fachkräften über vertrauliche Themen zu sprechen, ist in der Regel höher und löst keine Rollenkonflikte bei am Prozess beteiligten Führungskräften und Kolleg:innen aus.

Unser Fallmanagement garantiert die notwendige Schweigepflicht, eine klare Regelung der Aktenlage und ermöglicht einen zügigeren Verlauf des Prozesses.

Sie als Führungskraft ...

… müssen die Grenze zwischen beruflichen und privaten Themen nicht überschreiten.

… müssen nicht zwischen Firmeninteresse und Gesundheit der Mitarbeitenden jonglieren.

… stoßen nicht an Ihre eigenen Grenzen.

… werden eingebunden, um eine geeignete Maßnahme am Arbeitsplatz zu erarbeiten und umzusetzen.

… haben mehr Zeit fürs Alltagsgeschäft.

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Vertraulichkeit und Datenschutz

BEM ist Vertrauenssache! Denn genau das ist die Basis für seinen Erfolg. Im Prozess werden sensible personenbezogene Daten verarbeitet, die wir entsprechend nach DSGVO behandeln. Außerdem ist das Beratungsteam von Stimulus zur Vertraulichkeit und der Schweigepflicht nach § 203 StGB verpflichtet.

 

Wenn Sie Fragen zum BEM für Ihr Unternehmen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.